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Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung, gesetzlich oder privat, soll den Versicherten vor den Folgen eines Unfalls schützen, sei es dadurch, finanzielle Sicherheit oder auch die schnellstmögliche Rückkehr in den Beruf zu gewährleisten.

Was allerdings versichert ist und wo die Grenzen der Unfallversicherung liegen, ist meist nicht bekannt. Es zahlt sich aus, hier einmal genau nachzufragen, Unfälle welcher Art mit Versicherungsleistungen abgegolten werden! Prinzipiell kann zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung unterschieden werden.

Während erstere Schutz für genau definierte Personenkreise wie Beschäftigte, Schüler, Studenten oder Kinder, die eine Tagesstätte besuchen, gewährt, kann die zweite bei einem freien Versicherungsträger von jedem abgeschlossen werden. Genauso unterschiedlich sind auch die Leistungen: Es wird zwischen Unfällen, die auf dem Weg von oder zur Arbeit oder in der Arbeit geschehen und Freizeitunfällen unterschieden.

Beiträge werden entweder über den Arbeitgeber oder vom Versicherten selbst bezahlt, und die verschiedenen Arten der Leistungszahlungen im Falle einer Verletzung sind so unterschiedlich, dass sie einer genaueren Betrachtung bedürfen. Eine Unfallversicherung zu „haben“, weil man ja sowieso erwerbstätig ist, ist also nicht der Weisheit letzter Schluss – denn oft kommt, ist die schlimmste Zeit nach einem Unfall erst einmal überstanden, das böse Erwachen, wenn Leistungen nicht bezahlt werden, mit denen man eigentlich gerechnet hatte.

Die mitunter nicht unerheblichen Ausschlussgründe für den Bezug einer Leistung der Unfallversicherung sind nämlich nicht jedem bekannt und leider teilweise nicht einmal gesetzlich klar geregelt. Wer sich also in Sicherheit wiegt, weil ein Unfall ja auf dem Weg von der Arbeit nach Hause geschehen ist, sollte sich den Passus der „längeren Unterbrechung des Weges“ noch einmal genauer durchlesen – und eventuell mit dem Gesetzgeber gemeinsam darüber nachgrübeln, wie lange denn nun „länger“ genau ist.