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Kündigung Unfallversicherung
Kündigung: Unfallversicherung ist ein Thema, das gesonderte Beachtung verdient. Denn nicht immer ist es so einfach, aus einer vielleicht schlecht gewählten Versicherung wieder auszusteigen. Da sind zum Einen die Kündigungsfristen – bei der einen Versicherung kann zu Beginn des Jahres, bei der anderen nur jeweils zum Datum des Abschlusses gekündigt werden. Zu beachten ist allerdings immer eine dreimonatige Kündigungsfrist! Auch eine Vertragsbindung auf zehn Jahre kann in Einzelfällen umgangen werden, Informationen dazu finden sich in den Kündigungsklauseln.
Warum auch immer eine Kündigung Unfallversicherung notwendig erscheint, fest steht, sie muss schriftlich erfolgen. Und fristgerecht: nicht der Tag, an dem der Brief verschickt wurde, sondern das Datum, an dem das Schriftstück schließlich im Versicherungsunternehmen einlangt, gilt.
Natürlich sollte eine Unfallversicherung nicht leichtfertig gekündigt werden, es gibt aber durchaus Gründe, die dafür sprechen. Da wären zum Beispiel Beitragserhöhungen seitens der Versicherung ohne gleichzeitige Anhebung der Leistungen, oder das Einbringen einer Klage auf Leistungserbringung – in diesen Fällen kann die Kündigung – Unfallversicherung oder auch andere Versicherungen sind hiervon eingeschlossen –ausgesprochen werden. Achtung – dies muss innerhalb eines Monats nach den genannten Ereignissen Beitragserhöhung oder Abschluss der Klage geschehen!
